Aufnahmebedingungen der Valdocco-Schule
Unser Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen, die:
- aufgrund ihrer emotionalen oder psychischen Beeinträchtigung in ihrer bisherigen Schule nicht weiter gefördert werden können;
- ihre zuständige Schule unregelmäßig oder gar nicht besuchen;
- in verschiedenen Fächern massive Lern- und Leistungsprobleme haben;
- in der Schule keine Erfolge mehr erzielen konnten oder wollten,
- von seelischer Behinderung bedroht sind.
Sollte nach Inanspruchnahme einer Beratung im Sinne des FBZ (Förder- und Beratungszentrum) eine Beschulung an der Regelschule bzw. einer Förderschule mit anderem Förderschwerpunkt nicht mehr möglich sein, da alle Ressourcen ausgeschöpft wurden, müssen folgende Punkte für eine Beschulung an der SFE beachtet werden:
Ein sonderpädagogisches Gutachten wird im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung erstellt, wenn:
- Einbezug eines FBZ erfolgt ist
- ein Schulplatz vorhanden und vorbehaltlich aller erforderlichen Regelungen durch den privaten Schulträger zugesagt ist,
- die Jugendhilfemaßnahme mit allen erforderlichen Kosten durch das zuständige Jugendamt schriftlich zugesichert ist (ungedeckte Schulkosten, u. U. (Taxi-)Beförderung, ggf. weitere Kosten für flankierende Hilfen); ohne Jugendhilfemaßnahme kann dieser Förderschwerpunkt nicht festgelegt werden!
- die Eltern/Sorgeberechtigten die Beschulung an der SFE wünschen
Spätestens an diesem Punkt findet ein runder Tisch statt, an dem ein Einvernehmen mit allen Beteiligten hergestellt wird:
- abgebende Schule: Schulleitung, Klassenleitung, Schulsozialarbeit, etc.
- zuständige/r ADD-Referentin/-Referent
- fallzuständiges Jugendamt
- Eltern/Sorgeberechtigte
- FBZ-Beratung
- Schulleitung SFE
- Sonstige (EB, SPFH, I-Hilfe, KJP, Ergo, etc.)
Laut der neuen Schulordnung für inklusiven Unterricht (InSchO) findet sich, in Abweichung von den anderen Förderschwerpunkten gemäß InSchO § 28 (7) anderen Förderschwerpunkten gemäß InSchO § 28 (7), nun die Möglichkeit eines jeweils für zwölf Monate zu befristenden Schulbesuchs einer Schule mit dem Förderschwerpunkt SE, nach Entscheidung der Schulbehörde auf der Grundlage
- einer bestehenden Jugendhilfemaßnahme und der Kostenzusage des Jugendamts
- vom Wunsch der Erziehungsberechtigten nach einem Schulbesuch an der SFE
- einer aussagekräftigen Dokumentation des individuellen Falles durch die abgebende Schule.
- Es ist NICHT möglich, dass Eltern ihr Kind „einfach“ bei uns anmelden!