Angekündigter Streik

Veröffentlicht am: 25. März 2023

Sollte es am Montag, 27. März, im Einzugsbereich unserer Schulen zu Busstreiks kommen, gelten laut Schulaufsichtsbehörde folgende Regeln: Bei einem großflächigen Ausfall von Bussen und Bahnen gilt grundsätzlich, dass die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.

Volljährige entscheiden dies selbst.

Falls Schülerinnen oder Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können, muss die Schule informiert werden.