
Hilfen zur Erziehung
Betreutes Wohnen
- Es ist gedacht für Jugendliche, die
- in ihrer Herkunftsfamilie nicht mehr leben können und für die eine stationäre Unterbringung nicht adäquat wäre,
- sich scheuen die bergende Lebensgruppe zu verlassen,
- einen hohen Selbständigkeitsanspruch haben, jedoch wegen mehr oder weniger erheblichen sozialen Verhaltensauffälligkeiten einen entsprechenden Betreuungs- und Erziehungsbedarf haben,
- eine intensive Begleitung bei ihrer Ausbildung bzw. in einer sonstigen Beschäftigung brauchen,
- auf keine tragfähige Rückanbindung an ihre Familie zurückgreifen können,
- es in einer Gruppe nicht "aushalten" bzw. in einer Gruppe nicht "auszuhalten" wären.
- Betreuungsverlauf
Die Betreuung ist ein individueller Prozess, dynamisch und analog zur Entwicklung des jungen Menschen. Im Aufnahmegespräch werden die Ziele und Inhalte der Betreuung sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt und im Hilfeplan festgehalten. Diese Ziele werden regelmäßig überprüft und neu definiert und der Betreuungsrahmen entsprechend angepasst. Die betreuende Fachkraft ist eingebunden in ein Team im Jugendhilfezentrum Helenenberg und kann auf die dort vorhandenen Fachdienste, z.B. den psychologischen und heilpädagogischen Dienst zurückgreifen. Auch die Räumlichkeiten und Beratungs-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten des Jugendhilfezentrums stehen zur Verfügung.
- Finanzielle Bedingungen
Die Bemessung des Pflegesatzes richtet sich nach dem Leistungsangebot. Dies umfasst in aller Regel die Lebenshaltungskosten sowie den Betreuungsaufwand und den Verwaltungsbedarf. Die Berechnung kann pauschal oder bezogen auf Fachleistungsstunden erfolgen.
- Voraussetzungen für das Betreute Wohnen:
- die freiwillige Entscheidung des Jugendlichen / jungen Erwachsenen für diese Hilfeform
- ein ausreichendes Maß an Verläßlichkeit und Kooperationsbereitschaft
- die Bereitschaft mit pädagogischer Unterstützung einer Arbeit / Ausbildung nachzugehen
- Ausschließende Kriterien sind:
- geistige Behinderung
- manifeste Suchtproblematik
- Notwendigkeit einer pflegerischen Betreuung
- Verweigerung einer Berufsausbildung oder der Arbeit